Finanzen & Abzüge

Steuern & Abzüge beim Lohnzusatz

Leider kein steuerfreies Geschenk: Warum der Lohnzusatz genauso behandelt wird wie Ihr normaler Lohn.

Viele Arbeitnehmer freuen sich Ende Jahr auf die Auszahlung des zusätzlichen Monatslohns (oft Gratifikation genannt). Die Freude wird jedoch oft durch den Blick auf die Lohnabrechnung getrübt: Es bleibt weniger Netto übrig als erwartet.

Ist der Lohnzusatz steuerfrei?

Nein. In der Schweiz gilt der Grundsatz der Gesamteinkommensbesteuerung.

Jeder Franken, den Sie als Lohnzusatz erhalten, wird zu Ihrem steuerbaren Jahreseinkommen hinzugerechnet. Aufgrund der Steuerprogression kann dies in manchen Fällen sogar zu einer prozentual höheren Steuerbelastung führen.

Der Progressions-Effekt

Auch wenn gewisse Einkünfte in speziellen Fällen steuerfrei sein könnten (was auf den regulären Lohnzusatz nicht zutrifft), unterliegen sie oft dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet:

Beim zusätzlichen Monatslohn ist der Effekt doppelt spürbar: Er ist voll steuerbar und er erhöht den Steuersatz für Ihr gesamtes Jahreslohn.

Sozialabzüge (Vollständig geschuldet)

Der Lohnzusatz ist Bestandteil des massgebenden Lohns. Das bedeutet, dass sämtliche gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden müssen, genau wie bei Ihrem regulären Monatslohn.

Abzug Satz (AN)* Erklärung
AHV/IV/EO 5.30% Alters- & Hinterlassenenversicherung
ALV 1.10% Arbeitslosenversicherung
Pensionskasse Variabel Altersabhängiger Abzug (BVG)
NBU Variabel Nichtberufsunfallversicherung

* Arbeitnehmerbeitrag (Stand 2024, Schätzwerte)

Exkurs: Lohnersatzleistungen

Wie hoch ist die Steuer auf Lohnersatzleistungen?

Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld (ALV), Erwerbsersatz (EO) oder Mutterschaftsentschädigung gelten in der Schweiz grundsätzlich als steuerbares Einkommen. Sie werden zu 100% zum übrigen Einkommen addiert und zum regulären Tarif Ihres Wohnkantons besteuert.

Sind Lohnersatzleistungen brutto oder netto?

Die Berechnungsgrundlage ist meist der Bruttolohn (z.B. 80% des versicherten Verdienstes). Ausbezahlt werden sie jedoch "Netto" nach Abzug der obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO/ALV), sofern diese geschuldet sind.

Warum Steuernachzahlung bei Lohnersatzleistungen?

Da Lohnersatzleistungen (wie ALV) oft schwanken oder erst nachträglich exakt berechnet werden, passt die provisorische Steuerrechnung der Gemeinde oft nicht mehr. Zudem unterliegen sie – genau wie der Lohnzusatz – der Progression, was bei einer ungenauen Einschätzung zu Nachzahlungen führen kann.

Fazit: Rechnen Sie damit, dass von Ihrem Brutto-Lohnzusatz ca. 15–20% für Sozialabzüge wegfallen, bevor die Steuern (Quellensteuer oder ordentliche Steuer) ins Spiel kommen.

Was bleibt Netto übrig?

Nutzen Sie unseren Rechner, um Ihren Brutto-Anspruch zu ermitteln, der als Basis für alle Abzüge dient.

Jetzt Brutto Berechnen →