Ein häufiges Szenario: Sie haben gekündigt und verlassen das Unternehmen per Ende Juni. Haben Sie Anspruch auf den vollen jährlichen Lohnzusatz? Nein. Aber in den meisten Fällen haben Sie Anspruch auf den sogenannten Pro-Rata-Anteil.
"Pro Rata Temporis" bedeutet "zeitanteilig". Wenn der Lohnzusatz vertraglich als fester Lohnbestandteil definiert ist (und nicht als freiwillige Gratifikation), muss der Arbeitgeber Ihnen den Anteil für die Monate auszahlen, die Sie im laufenden Jahr gearbeitet haben.
Beispielrechnung
Die Formel ist simpel: Der jährliche Zusatz (meist ein Monatsgehalt) wird durch 12 geteilt und mit der Anzahl der gearbeiteten Monate multipliziert.
| Monatslohn | Austritt per | Berechnung | Auszahlung |
|---|---|---|---|
| CHF 6'000 | 31. März (3 Monate) | (6000 / 12) * 3 | CHF 1'500 |
| CHF 6'000 | 30. Juni (6 Monate) | (6000 / 12) * 6 | CHF 3'000 |
| CHF 6'000 | 30. Nov (11 Monate) | (6000 / 12) * 11 | CHF 5'500 |
Taggenaue Berechnung
Endet das Arbeitsverhältnis mitten im Monat (z.B. am 15. April), wird oft auf den Tag genau gerechnet. In diesem Fall teilt man den Jahresbetrag durch 365 und multipliziert ihn mit den Kalendertagen bis zum Austritt.
Unser Rechner erledigt diese komplexe "Taggenaue" Berechnung automatisch für Sie.