Wer im Stundenlohn arbeitet, erhält den Lohnzusatz meist nicht Ende Jahr als Einmalzahlung, sondern als laufenden Zuschlag pro gearbeitete Stunde. Dieser Zuschlag beträgt in der Regel 8.33%.
Die Mathematik: Warum 8.33%?
Die Rechnung ist simpel: Ein Jahr hat 12 Monate. Wenn Sie einen zusätzlichen Monatslohn erhalten, entspricht dies einem Zwölftel Ihres Jahresverdienstes.
Vorsicht: Die "Separate Ausweisung"
Die "Inbegriffen"-Falle
Es reicht rechtlich oft nicht aus, wenn im Arbeitsvertrag nur steht: "Der Stundenlohn von CHF 30.00 versteht sich inkl. Lohnzusatz".
Gemäss Bundesgerichtspraxis muss der Zuschlag auf der Lohnabrechnung betragsmässig oder prozentual separat ausgewiesen werden. Ist dies nicht der Fall, riskieren Arbeitgeber, den Zuschlag am Ende doppelt zahlen zu müssen.
Unterschied: Ferien vs. Lohnzusatz
Auf der Lohnabrechnung für Stundenlöhner tauchen oft zwei Prozentzahlen auf. Diese dürfen nicht verwechselt werden:
| Typ | Satz | Erklärung |
|---|---|---|
| Lohnzusatz | 8.33% | 1 Monat extra pro Jahr. |
| Ferien (4 Wo) | 8.33% | 4 Wochen Ferienentschädigung. |
| Ferien (5 Wo) | 10.64% | 5 Wochen Ferienentschädigung. |
Ein Arbeitnehmer mit 4 Wochen Ferien und einem vereinbarten Lohnzusatz erhält also insgesamt einen Zuschlag von 16.66% auf den Basis-Stundenlohn.